Aufgrund des Shutdowns und der damit verbundenen neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist ab sofort und bis auf Widerruf auch das Außengelände nicht mehr zu betreten und die damit verbundene Nutzung der Hütten untersagt.
Die Verordnung verlangt eine absolute Schließung (drinnen und draußen) aller Vereine, kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungseinrichtungen. Damit haben wir als Walter-Hohmann-Sternwarte derzeit keine Möglichkeit, die Nutzung der Hütten aufrecht zu halten.
Sobald sich die Rechtslage ändert, greift dann wieder unser genehmigtes Hygienekonzept und nach Anmeldung (!) und Bestätigung darf dann auch wieder unter Hygieneauflagen beobachtet werden.
Ab wann dies wieder möglich ist, sprich, ob ab dem 10. Januar 2021 wirklich wieder gelockerte Bestimmungen in Kraft treten, ist nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund gilt die Schließung bis auf Widerruf. Sobald es wieder möglich ist, werden das Außengelände und die Beobachtungshütten dann auch wieder geöffnet sein.